Allgemeine Reparatur-Bedingungen

Ersatzteile sind kostenpflichtig. Der Eigentümer stimmt zu, dass Ersatzteile bis max. 20 € / bei Kaffeeautomaten bis max. 30 € ohne Rücksprache von uns gekauft und von ihm beim Abholen des Gerätes nach Vorlage der Originalrechnung bezahlt werden. Teurere Ersatzteile werden erst nach Absprache mit dem Eigentümer des Gerätes besorgt. Durch uns besorgte Ersatzteile sind auch bei erfolgloser Reparatur zu bezahlen.

Ein Rechtsanspruch des Eigentümers besteht weder auf Durchführung noch auf Erfolg der Reparatur. Die Reparatur erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es kann keinerlei Haftung übernommen werden.

Der Eigentümer wird zur Abholung des Gerätes telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt.

Wird das zu reparierende Gerät nach zweimaliger dokumentierter Fristsetzung vom Eigentümer nicht abgeholt, wird das Gerät entsorgt oder vom Diakonieverein Bamberg e.V. an Bedürftige weitergegeben.